March 19, 2026
Am 6. November 2025 gab die Europäische Kommission bekannt, dass sie als Reaktion auf einen Antrag der EU-Branchenorganisation Coalition Against Unfair Tyre Imports vom 22. September 2025 eine Antisubventionsuntersuchung gegen neue luftgefüllte Gummi-Reifen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge mit Ursprung in China eingeleitet hat.
Zuvor, am 21. Mai 2025, hatte die Europäische Kommission eine Antidumpinguntersuchung gegen aus China importierte Reifen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge eingeleitet; die beiden Fälle werden zu einem einzigen Antidumping- und Ausgleichszollverfahren für Semistahlreifen aus China zusammengeführt.
Die untersuchten Produkte sind neue luftgefüllte Gummi-Reifen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge, die in Kraftfahrzeugen (einschließlich Kombis und Rennwagen), Bussen oder Lastkraftwagen mit einem Lastindex von nicht mehr als 121 verwendet werden. Die EU-Zolltarifnummern für die untersuchten Produkte sind 4011 10 00 und 4011 20 10.
Der Zeitraum der Subventionsuntersuchung für diesen Fall erstreckt sich vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024, und der Zeitraum der Schädigungsuntersuchung erstreckt sich vom 1. Januar 2021 bis zum Ende des Zeitraums der Subventionsuntersuchung.
Die Europäische Kommission hat in ihrer Bekanntmachung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für das gleiche fragliche Produkt bereits eine separate, laufende Antidumpinguntersuchung (Fall-Nr. C/2025/2778) besteht. Diese Untersuchung muss für diese Antisubventionsuntersuchung separat registriert werden, und alle relevanten Informationen müssen gemäß den Anforderungen und Fristen dieser Bekanntmachung erneut eingereicht werden. Daher erinnert der chinesische Reifenverband die beteiligten exportierenden Unternehmen auch daran, die Frist für die Beantwortung des Fragebogens zur Subventionsuntersuchung zu beachten und separate Antisubventionszollsätze zu beantragen.
Da diese Untersuchung eine große Anzahl chinesischer exportierender Hersteller betreffen kann, kann ein Stichprobenverfahren angewendet werden, um die angemessene Anzahl der zu untersuchenden Unternehmen zu ermitteln. Alle exportierenden Hersteller oder ihre Vertreter müssen dem untersuchenden Amt innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum dieser Bekanntmachung über das TRON.tdi-System Unternehmensinformationen zur Verfügung stellen, damit das untersuchende Amt entscheiden kann, ob eine Stichprobe erforderlich ist, und um eine Stichprobe auszuwählen.
Ausgewählte Stichprobenunternehmen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über ihre Aufnahme in die Stichprobe einen vollständigen Fragebogen einreichen. Andere interessierte Parteien können innerhalb von drei Tagen nach Erteilung der Mitteilung über die Stichprobenentscheidung Stellungnahmen zu den Stichprobenergebnissen abgeben.
Der chinesische Reifenverband wird die branchenbezogene Schädigungsabwehrarbeit der Subventionsuntersuchung und der Dumpinguntersuchung kombinieren und weiterhin gute Arbeit bei der Reaktion auf den Fall für die Branche leisten.